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file Securlux Sicherheits-Scheibenfolie

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12 Jahre 9 Monate her #996 von Ricis-Schrauberbude
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Hy
ich bin Rici und ich habe zwar kein MX5 aber ein MX6 und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe bei Euch im Forum gelesen das eine Eintragung der Securlux Sicherheits-Scheibenfolie geschehen ist.
Ich habe die Folie auf den vorderen Seitenscheiben und mein Tüv-Prüfer nimmt sie mir trotz ABG nicht ab, nur wenn ich ihm ein Gutachten über eine Eintragung liefere.
Könnt ihr mir bitte helfen???
LG Rici
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12 Jahre 9 Monate her #997 von Markus Stauder
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Hi

ich zitiere hier mal die offiziellen Infos dazu:

PRAKTISCHE ANWENDUNG

1. Messung
Die meisten Seitenscheiben sind bereits vom Hersteller mit einer Tönung versehen. Um eine Unterschreitung der gesetzlich gestatteten Lichttransmission von 70% im Bereich der vorderen Seitenscheiben zu vermeiden, wird vor der Montage einer SECURLUX® SicherheitsFolie die Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben mit Hilfe des FOLIATEC® TLG 43A überprüft.

2. Montage
Ergibt die durchgeführte Messung die Eignung Ihrer vorderen Seitenscheiben für das Aufbringen einer SicherheitsFolie, erfolgt entweder die professionelle Montage durch einen autorisierten FOLIATEC® STYLINGTEAM Montagepartner oder die Eigenmontage mit einem Do-It-Yourself Produkt aus unserem SECURLUX® Programm.

3. Prüfung
Anschließend überprüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger mit Hilfe des FOLIATEC® TLG 43A die Lichttransmission der vorderen Seitenscheiben einschließlich der SECURLUX® SicherheitsFolie.

4. Eintrag
Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere und damit die Genehmigung erfolgt nach Kontrolle des Messprotokolls des TLG 43A durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (DEKRA, TÜV, etc.) in Übereinstimmung mit der ABG der SECURLUX® SicherheitsFolie.


Um es eingetragen zu bekommen musst du daher solche Messungen vorher/nachher durchführen lassen, wenn ichd as oben richtig interpretiere.

Aber warte mal auf die Antwort von Michael Zellner der hat sie glaub ich eingetragen bekommen!

Lieber arm dran, wie Arm ab !?!

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12 Jahre 9 Monate her #998 von Ricis-Schrauberbude
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Hy,

ja das ist völlig korrekt wie du das heraus gelesen hast aber das ist nicht das Problem an dem ich scheitere.
Mein Prüfer sagt es gibt kein Gutachten auf das er sich berufen könne und er hat"Bauchschmerzen",naja ist klar ist ja auch ein Wunsch der seltenen Art.
Er möchte am liebsten ein Abnahmeprotokoll eines anderen Prüfers, weil er sich dort "anlehnen" kann.
LG Rici

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